AGB

Keine Sorge, wir halten’s kurz und fair.
Hier findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – transparent, verständlich und ohne Kleingedruckt-Gewirr. Weil klare Regeln genauso wichtig sind wie saubere Linien.

§ 1

Auftragsannahmen seitens Pure P.ink erfolgen nur zu den bei der Termin-vereinbarung besprochenen Vertragsinhalten. Änderungswünsche des Kunden stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen Pure P.ink zur Ablehnung des Auftrages. Pure P.ink behält es sich vor, Kunden ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Gründe hierfür können beispielsweise Motivwünsche mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen- oder tierverachtenden Inhalten etc. sein.

Pure P.ink wird in der Regel Kunden im Bereich Tattoo und/oder Piercing, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ablehnen. Bei Einverständnis aller erziehungsberechtigten Personen sind Ausnahmen möglich.

§ 2

Der Kunde leistet bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 100,00 EUR. Sollte der Wert der gesamten Dienstleistung geringer sein, ist diese mit dem kompletten Betrag anzuzahlen. Diese ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder

  • eine telefonische, schriftliche oder persönliche Terminabsage durch den Kunden spätestens 72 Stunden vor Durchführung des vereinbarten Termins erfolgt, oder
  • eine spätere Absage des vereinbarten Termins aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
  • der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.

 

Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen so bald mit der Dienstleistung begonnen wurde. Erfolgt eine Absage nach Ziffer 2, Buchstabe a) oder b) dieser AGB, erfolgt die Rückzahlung der Anzahlung in Form eines personenbezogenen Gutscheins in Höhe der geleisteten Anzahlung.

Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Dienstleistung verrechnet.

§ 3

Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen von Pure P.ink.

Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.

In Fällen einer Terminabsage durch den IDB wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

§ 4

Wird eine Tätowierung nicht begonnen oder fertiggestellt, hat der Kunde kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.

§ 5

Sollte der Kunde vor der Durchführung einer Tätowierung Änderungen des zunächst vereinbarten Motivs oder der Motivgestaltung wünschen und die Vertragsänderung von Pure P.ink akzeptiert werden, so ist der daraus entstehende Mehraufwand von diesem zu tragen. Dieser wird mit 100,00 EUR pro angefangene Stunde berechnet.

§ 6

Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Dienstleistung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere

  • Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
  • Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung der Dienstleistung ausschließen oder wesentlich erschweren,
  • Die  nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika,
  • Erkrankungen, welche die Durchführung der Dienstleistung ausschließen oder wesentlich erschweren,
  • Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowiermitteln,
  • Ein für den Dienstleister unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
  • Ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht,
  • Minderjährigkeit des Kunden,
  • Schwangerschaft der Kundin, bzw. Kundin befindet sich in der Stillzeit.

 

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weis verhält, welche in die erfolgreiche Vollbringung der Dienstleistung als unsicher erscheinen lässt.

Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben, welche persönlich und wahrheitsgemäß im Studio ausgefüllt werden muss. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst eine in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

§ 7

Soweit es sich bei einer Tätowierung um ein Cover-up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringen Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden, es sei denn, sie wurde von dem Dienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

Auch lässt sich nicht ausschließen, dass ein erfolgreiches Cover-up mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert. Der in einem solchen Fall entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen.

§ 8

Für die Komplikation bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektion, Abstoßung eines Piercings, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Dermatologen aufzusuchen. Der Kunde erklärt sich nach Vertragsabschluss mit den AGBs einverstanden, weiterhin verzichtet er bei auftretenden Komplikationen auf jegliche Schadensersatzansprüche oder andere anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio bzw. Dienstleister sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.

§ 9

Sollte es im Zuge der Abheilung der Tätowierung zu Farbverlusten kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Tätowierungen auf der Hand, den Fingern und Cover up-Tätowierungen, da die Deckkraft hier nicht gewährleistet werden kann.

§ 10

Des Weiteren weist Pure P.ink darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstigen Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstigen Materialien wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Dienstleister herbeigeführt.

§ 11

Der Kunde gewährt dem Dienstleister ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierungen anfertigt. IDB gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der erbrachten Dienstleistung. Dieses erstreckt sich nicht auf eventuell überlassene Entwurfsskizzen oder Vorzeichnungen.

§ 12

Gutscheine können zu jedem Betrag im Studio gekauft werden. Gutscheine werden nicht – auch nicht in Teilbeträgen – ausbezahlt. Ein Gutschein gewährt keinen Anspruch auf das Ausführen einer Dienstleistung, auch hier behält sich PI vor, in begründeten Fällen die Durchführung abzulehnen. Regulär erworbene Gutscheine sind 12 Monate ab Ausstellung gültig. Gutscheine, welche durch Aktionen bzw. Gewinnspiele gewonnen wurden, sind nicht übertragbar, dasselbe gilt für Gutscheine, welche nach Ziffer 2 dieser AGBs ausgestellt wurden.

§ 13

Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

§ 14

Pure P.ink behält sich vor, Fineline Tattoos nicht kostenfrei nachzustechen, da die Farbe bei so fein gestochenen Linien immer mal herausbrechen kann! Ebenso Tattoos an Stellen wie Hals, Finger, Ellenbogen, Kniebeuge usw., denn durch die andauernde Belastung der Haut durch Bewegung, ist das Abheilen der Haut weniger gut gewährleistet.

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Du findest unser Pure P.ink Tattoo Studio in den Hallen Am Borsigturm. 
Wir freuen uns auf deinen Besuch.

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